ENTGELTÜBERZAHLUNG TVöD

gemäß § 55 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen richtet die AfD-Fraktion Ennepetal folgende Anfrage an die Verwaltung:

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über den Fall in Ennepetal, in der einer Erzieherin fast 10.000 Euro zu viel bezahlt wurde, die WESTFALENPOST berichtete am 08.04.2026, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

https://www.wp.de/lokales/ennepetal-gevelsberg-schwelm/article411648837/erzieherin-kassiert-fast-10000-euro-zu-viel-und-verklagt-die-stadt-ennepetal.html

1.Wie konnte es trotz der strengen Vorgaben des TVöD SuE dazu kommen, dass über drei Jahre hinweg falsche Bezüge ausgezahlt wurden? Lag ein Fehler bei der Zuordnung der S-Entgeltgruppen, der Anrechnung von Vorzeiten oder bei der Auszahlung von SuE-spezifischen Zulagen (z. B. Regenerations- oder Verfügbarkeitstage) vor?

2.Warum haben die im Personalwesen üblichen Prüfschritte bei der Stufenlaufzeitüberwachung oder bei der Anwendung der Entgeltordnung (VKA) versagt?

3.Gemäß § 37 TVöD verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich geltend gemacht werden.

-Welcher Anteil der 10.000 Euro ist aufgrund dieser Frist bereits rechtlich verfallen?

-wurde geprüft, ob eine Schadensersatzpflicht seitens der verantwortlichen Stellen besteht?

4.Wurden nach Bekanntwerden dieses Falls die Abrechnungen vergleichbarer Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst stichprobenartig geprüft, um systematische Fehler bei der Anwendung des SuE-Tarifrechts auszuschließen?

Angesichts der Haushaltslage ist eine lückenlose Aufklärung über den Verbleib und die Sicherung öffentlicher Mittel zwingend erforderlich.

Ich bitte um schriftliche und zeitnahe Beantwortung der Anfrage

Mit freundlichen Grüßen:

Cornelia Freitag

Ratsmitglied

Nach oben scrollen