PRÄVENTION UND STATISTIK SEXUALISIERTER GEWALT

gemäß § 55 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen richte ich folgende Anfrage an den
Jugendhilfeausschuss der Stadt Ennepetal:
Vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Sensibilisierung für das Thema sexualisierte Gewalt und
deren schwerwiegende Folgen für Kinder und Jugendliche bitte ich um Auskunft zur aktuellen Lage sowie zu
bestehenden Präventionsmaßnahmen und Statistik an Schulen in Ennepetal

  1. Welche verbindlichen Schutzkonzepte gegen verbale und körperliche sexuelle Gewalt sind an den
    hiesigen Schulen implementiert? Inwieweit wird die gesetzliche Pflicht zur Erstellung dieser Konzepte
    (z. B. gemäß § 42 Abs. 6 SchulG NRW) bereits flächendeckend umgesetzt?
  2. Wie viele Fälle von verbaler und körperlicher sexualisierter Gewalt an Schulen wurden dem Schulamt
    bzw. der Stadtverwaltung in den letzten fünf Jahren gemeldet (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?
  3. Welches standardisierte Verfahren (Interventionsplan) greift bei bekanntgewordenen Vorfällen? Wie
    wird die Zusammenarbeit mit externen Fachstellen und der Polizei koordiniert?
  4. Welche spezifischen Fortbildungs- oder Sensibilisierungsmaßnahmen für Lehrkräfte und pädagogisches
    Personal wurden in den letzten fünf Jahren finanziert oder gefördert?
  5. Welche konkrete Hilfe wird betroffenen Schülern und Eltern angeboten?
    Ich bitte um schriftliche Beantwortung der Anfrage.
    Mit freundlichen Grüßen:
    Cornelia Freitag (Ratsmitglied)
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